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Fabrik der Künste gGmbH

Ausstellungsfläche, Zeitgenössische, Quadratmetern..., Künstler
Adresse / Anfahrt
Kreuzbrook 10-12
20537 Hamburg
1x Adresse:

Loehrsweg 1
20249 Hamburg


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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-11-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.09.2009 mit Änderung vom 04.11.2009. Geschäftsanschrift: Loehrsweg 1, 20249 Hamburg. Gegenstand: die Verfolgung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Tätigkeit ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern, insbesondere: 1. die Förderung von Kunst und Kultur 2. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, der Religion 3. die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens. Die Unternehmung wird unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zur Förderung von Kunst und Kultur tätig, und zwar insbesondere durch Förderung von Künstlern und freien Kulturschaffenden durch Organisation sowie Durchführung von Ausstellungen, Veranstaltung von Foren und Kongressen, Gewährung von Stipendien und Auslobung von Kulturpreisen. Die Geschäftsführung lobt Stipendien und Kunstpreise aus nach Maßgabe einer Ausschreibung, welche die Kriterien, die künstlerische Zielgruppe und die künstlerische Ausrichtung vorgibt. Hierbei holt die Geschäftsführung sachverständigen Beirat ein, sofern der eigene künstlerische Sachverstand nicht ausreicht. Die Unternehmung erfüllt darüberhinaus ihre Zwecke durch die Förderung bereits als gemeinnützig im Sinne der Steuergesetze anerkannter steuerbegünstigter aktiver Institutionen, Einrichtungen und Stiftungen in ihren Zwecken, soweit diese die in Absatz 1 aufgeführten steuerbegünstigten Zwecke umfassen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Werner, Horst, Hamburg, *01.09.1936, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-02-11:
Einzelprokura: Danielewsky, Saskia, Hamburg, *20.04.1986; Haldenwang, Nicole, Barsbüttel, *09.06.1966.

2022-01-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 und 9 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ihre Tätigkeit ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Zweck der Gesellschaft ist 1. die Förderung von Kunst und Kultur 2. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, der Religion 3. die Förderung der Jugendhilfe. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere im Bereich von Kunst und Kultur durch die Förderung von Künstlern und freien Kulturschaffenden durch Organisation sowie Durchführung von Ausstellungen, Veranstaltung von Foren und Kongressen, Gewährung von Stipendien und Auslobung von Kulturpreisen. Die Geschäftsführung lobt Stipendien und Kunstpreise aus nach Maßgabe einer Ausschreibung, welche die Kriterien, die künstlerische Zielgruppe und die künstlerische Ausrichtung vorgibt. Hierbei holt die Geschäftsführung sachverständigen Rat ein, sofern der eigene künstlerische Sachverstand nicht ausreicht. (3) Die Unternehmung kann andere als gemeinnützig im Sinne der Steuergesetze anerkannte steuerbegünstigte aktive Institutionen, Einrichtungen und Stiftungen in ihren Zwecken unterstützen, soweit diese die in Abs. 1 aufgeführten steuerbegünstigten Zwecke umfassen. Hierdurch soll eine Zusammenarbeit zur Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke grundsätzlich ermöglicht werden.

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