2020-11-03: Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 16.07.2020 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 10.07.2020 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.07.2020 Teile des Vermögens (Allein- und Pflegeheimbetrieb) auf die Caritas Wohnen und Pflege gGmbH mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 17385) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.