2018-10-10: VR 23760: Fachverband Deutscher Floristen Nord e.V., Hamburg (Heimhuder Straße 81, 20148 Hamburg)Eingetragener Verein.
2020-07-28: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 23.02.2020 und der außerordentlichen Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.02.2020 mit dem Fachverband Deutscher Floristen Landesverband Hamburg e.V. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg VR 4244) verschmolzen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.