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Fahrschule Jänsch GmbH

Fahrschule, Ferienführerschein, AZAV-zertifiziert..., Vorbereitungsseminar, Intensivkurs, Bildungsmaßnahmen, MPU-Vorbereitung, ASF/FES, Sozialgesetzbuch, Rhein-Lahn-Kreis, Bildungsträger
Adresse / Anfahrt
Bürgermeister-Müller-Straße 3
56112 Lahnstein
1x Adresse:

Friedrich-Ebert-Ring 38
56068 Koblenz


Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2017-02-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2017. Geschäftsanschrift: Bürgermeister-Müller-Straße 2, 56112 Lahnstein. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Fahrschule. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jänsch, Stefan, Koblenz, *20.05.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-08-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2,00 EUR zum Zwecke der Umwandlung durch Ausgliederung mit der Fahrschule Stefan Jänsch e.K. in Lahnstein (Amtsgericht Koblenz HRA 21830 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.002,00 EUR.

2017-08-16:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.07.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2017 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2017 das Vermögens der Fahrschule Stefan Jänsch e.K. mit Sitz in Lahnstein als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung Vermögensübertragung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-12-04:
Bestellt als Geschäftsführer: Jänsch, Christian, geb. Otto, Lahnstein, *22.12.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-07-14:
Änderung der Geschäftsanschrift: Bürgermeister-Müller-Straße 3, 56112 Lahnstein.

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