Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG

Automobilindustrie, Automobilhersteller, Box Liner..., Telematics, Qualität schafft Vertrauen, Cool, Überragender, Axle, Profi Liner, DENKFABRIK, IAA
Adresse / Anfahrt
Bernard-Krone-Straße 1
49757 Werlte
6x Adresse:

Boschstraße 4
49770 Herzlake


Kuehnstraße 75
22045 Hamburg


Geschwister-Scholl-Straße 15
19249 Lübtheen


Kreuzweg 3
49740 Haselünne


Poller Sand 17
49811 Lingen (Ems)


Rudolf-Diesel-Straße 2
49757 Werlte


Kontakt
110 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 110 Mitarbeiter
Gründung 1906
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2016-01-20:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heinrich-Krone-str. 1, 49757 Werlte. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt dieser allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, so vertreten sie gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: Fahrzeugwerk Krone Verwaltungs-GmbH, Werlte (Amtsgericht Osnabrück HRB 210084), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-01-26:
Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Bernhard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte.

2016-01-27:
Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Bernard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte.

2016-02-23:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.02.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.02.2016 Teile des Vermögens der Fahrzeugwerk Krone Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Spelle als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-03-16:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.03.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-04-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.03.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.03.2019 Teile des Vermögens der Fahrzeugwerk Krone Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Spelle (Amtsgericht Osnabrück, HRB 100633) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-04-09:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.04.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing