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Familie Oestergaard GmbH

Verlag, Columbus-Verlag, Graphiken..., Globusmanufaktur, Leuchtgloben und Wandkarten, Qualität und Innovationskraft, Gesamtbewertungen, Rückerstattungsrichtlinien, Animationsdateien, beschränkter
Adresse / Anfahrt
Am Bahnhof 2
72505 Krauchenwies
Kontakt
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2017-06-01:
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bzw. egänzt bei Geschäftsführer: Oestergaard, Torsten, Krauchenwies, *02.03.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.04.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "COLUMBUS Kunststoff GmbH", Krauchenwies (Amtsgericht Ulm HRB 711229) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-06-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.04.2017 zum Zwecke der Verschmelzung mit "Columbus Digital GmbH", Krauchenwies (Amtsgericht Ulm HRB 732454) um 7.000,00 EUR auf 157.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 157.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.04.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Columbus Digital GmbH", Krauchenwies (Amtsgericht Ulm HRB 732454) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Auf das erhöhte Stammkapital werden Sacheinlagen nach Maßgabe der bei Gericht eingereichten Urkunden geleistet. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-06-07:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.04.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.04.2017 aus ihrem Vermögen den Geschäftsbetrieb als Gesamtheit - sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden - mit Ausnahme des Darlehens von Peter Oestergaard an die COLUMBUS Kunststoff GmbH in Höhe von 253.988,76 EUR und der Beteiligung an dem übernehmenden Rechtsträger, auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "COLUMBUS Verlag GmbH & Co. KG", Krauchenwies (Amtsgericht Ulm HRA 725367) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-07-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Familie Oestergaard GmbH. Gegenstand geändert; nun: Anlage des eigenen Vermögens, insbesondere in Immobilien, mobilen Wirtschaftsgütern sowie sämtlichen Geld-, Aktien oder sonstigen Vermögensanlagen; Betrieb von Photovoltaikanlagen.

2017-08-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und § 17 (Geschäftsjahr) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Oestergaard, Torsten, Krauchenwies, *02.03.1966 als Inhaber der Firma "Torsten Oestergaard Photovoltaik e.K.", Krauchenwies (Amtsgericht Ulm HRA 725498) um 3.000,00 EUR auf 160.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 160.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Oestergaard, Torsten, Krauchenwies, *02.03.1966 hat als Inhaber der Firma "Torsten Oestergaard Photovoltaik e.K.", Krauchenwies (Amtsgericht Ulm HRA 725498) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 14.08.2017 mit Nachtrag vom 30.08.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 14.08.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.