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Familie Strunz GmbH & Co. KG

Hotel, Bar, Waldkrug..., Flair Oase, Panorama Sonnendeck, Saunatuch zur Nutzung, Slipper und Saunatuch, Wellnesskorb mit Bademantel, Abendmenü zur Auswahl, Leihmaterialien wie Theken, Garnituren, Extraklasse
Adresse / Anfahrt
Graf-Sporck-Straße 34
33129 Delbrück
3x Adresse:

Rathausstraße 35
33397 Rietberg


Lange Straße 9
59555 Lippstadt


Graf-Sporck-Straße 32
33129 Delbrück


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-12-17:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Graf-Sporck-Str. 34, 33129 Delbrück. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Familie Strunz Verwaltungs GmbH, Delbrück (Amtsgericht Paderborn HRB 12212), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-10-04:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2016 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 02.08.2016 Teile des Vermögens der Klaus Strunz, Landgasthaus Waldkrug mit dem Sitz in Delbrück , Teile des Vermögens der Einkaufsmarkt "Nordshop" Getränkehandel Inhl. Klaus Stunz e. K. mit dem Sitz in Delbrück (Amtsgericht Paderborn HRA 7063) und Teile des Vermögens der 1643-Klaus Strunz Bierhaus - Bar - Braterei Inh. Klaus Strunz e. K. mit dem Sitz in Rietberg (Amtsgericht Gütersloh HRA 7313) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf den Registerblättern der übertragenden Rechtsträger. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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