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Familien- und Behindertenferienstätte im Sächsischen Gemeinschaftsverband gemeinnützige GmbH

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Adresse / Anfahrt
Großschönauer Straße 48
02796 Kurort Jonsdorf
1x Adresse:

Hans-Sachs-Straße 37
09126 Chemnitz


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-01-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2006. Gegenstand des Unternehmens: Förderung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind, Förderung von Familien und der christlichen Religion sowie des Wohlfahrtswesens; Bildungsaufgaben, um Menschen anzuleiten, sich als Christen in unserer Gesellschaft zu bewähren, insbesondere durch Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus aufgrund der heiligen Schrift, womit Menschen zum Glauben an Jesus Christus eingeladen werden; Durchführung von Ferienmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen und Ferienmaßnahmen für Familien; Durchführung von Mitarbeiterschulungen, Seminaren und weiteren Veranstaltungen in den Bereichen Behinderten- und Familienarbeit; Durchführung von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen aus dem Bereich Kinder-, Teenager- und Jugendarbeit und Seniorenerholung; Bereitstellung und Bewirtschaftung der Bibel- und Familienferienstätte "Haus Gertrud" im Luftkurort Jonsdorf und des Bibel- und Erholungsheimes "Ferienstätte für Behinderte" in Reudnitz für alle Freizeitarbeit mit Gruppen und Einzelgästen sowie Durchführen entsprechender Schulungs- und Freizeitprogramme. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rehm, Christian, Hormersdorf, *23.08.1957.

2008-02-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2008 hat die Änderung der §§ 4 (Vermögensbildung), 9 (Geschäftsführung und Vertretungsregelung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 11 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot) wurde aufgehoben.

2012-02-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2011 mit Nachtrag vom 26.01.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Familien- und Behindertenferienstätte im Sächsischen Gemeinschaftsverband gemeinnützige GmbH. Neuer Gegenstand: Förderung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind, Förderung von Familien und der christlichen Religion sowie des Wohlfahrtswesens; Bildungsaufgaben, um Menschen anzuleiten, sich als Christen in unserer Gesellschaft zu bewähren, insbesondere durch Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus aufgrund der heiligen Schrift, womit Menschen zum Glauben an Jesus Christus eingeladen werden; Durchführung von Ferienmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen und Ferienmaßnahmen für Familien; Durchführung von Mitarbeiterschulungen, Seminaren und weiteren Veranstaltungen in den Bereichen Behinderten- und Familienarbeit; Durchführung von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen aus dem Bereich Kinder-, Teenager- und Jugendarbeit und Seniorenerholung; Bereitstellung und Bewirtschaftung der Christlichen Ferienstätte "Haus Gertrud" im Luftkurort Jonsdorf für alle Freizeitarbeit mit Gruppen und Einzelgästen sowie Durchführen entsprechender Schulungs- und Freizeitprogramme. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rehm, Christian, Hormersdorf, *23.08.1957. Bestellt: Geschäftsführer: Geisler, Antje, Kurort Jonsdorf, *13.04.1979.

2012-08-30:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit gemäss Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 10.08.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag auf die Christliche Ferienstätte Reudnitz gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 27161) übertragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.