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FamilienWerkstatt mit Herz UG (haftungsbeschränkt)
15745 WildauDE
3x HR-Bekanntmachungen:
2013-01-14:
Bemerkung: Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Cottbus übergegangen. Vormals Amtsgericht Potsdam, HRB 23490 P. Hier von Amts wegen unter neuer Registernummer eingetragen.
2020-10-19:
Name der Firma: FamilienWerkstatt mit Herz gemeinnützige UG ; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bedürfnisse und Interessen von beeinträchtigten und benachteiligten Menschen, die besondere Förderung von Menschen mit geringem Einkommen, die Stärkung und Stabilisierung des subjektiven Wohlbefindens von Menschen, vor allem mit psychosozialem Beistand und seelischer Entlastung, die Verbesserung von alltäglichen Lebens- und Arbeitswirklichkeiten sowie die Schaffung von alternativen und innovativen Lern- und Entwicklungsbedingungen, mit dem Ziel einer besseren Potentialentfaltung im Menschen (Potentiale zu entfalten heißt nichts weniger, als gemeinsam über sich hinauszuwachsen). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - psychosoziale Coachings und allumfassende Begleitung in Herzensangelegenheiten, - seelische 1. Hilfe: psychosozialer Beistand und Lebensberatung sowie außergewöhnliche Krisenintervention, - Familiencoaching mit Be(Er)ziehungs-, Konflikt- und Kommunikationsberatung, - Praxisberatung und Coaching on the job in der Kindertagespflege, - Seminare und Workshops, - Maßnahmen im Rahmen als zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung, FB 1 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 5 des Dritten Buches SGB. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.09.2020 wurde die Firma der Gesellschaft und der Gegenstand des Unternehmens sowie §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Vermögensbindung) des Gesellschaftsvertrages geändert
2021-02-17:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts - Steuerbegünstigte Zwecke - der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist laut §52 AO Förderung der Jugendhilfe, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und die Förderung mildtätiger Zwecke, insbesondere die Förderung der Allgemeinheit, die Förderung beeinträchtigter, behinderter oder psychisch instabiler Personen sowie die Förderung von Kinder und deren Familien, die Unterstützung persönlicher Bedürftigkeit sowie die Unterstützung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit, vor allem mit psychosozialem Beistand und emotionaler Entlastungsmöglichkeit, die Unterstützung bei Veränderungen von alltäglichen Lebens- und Arbeitswirklichkeiten sowie die Schaffung von alternativen und innovativen Lern- und Entwicklungsbedingungen mit dem Ziel einer stimmigen Potentialentfaltung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Bereitstellung eines Ortes der Begegnung (sozialer TreffPunkt, insbesondere im Rahmen der Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach dem Recht der Arbeitsförderung §45 SGB III) mit kommunikativem Austausch im Miteinander und geselligem Beisammensein mit dem Ziel das subjektive Wohlbefinden zu stärken und zu stabilisieren b) seelische 1.Hilfe: psychosozialer Beistand mit niedrigschwelliger Krisenintervention, insbesondere auf emotionaler Ebene, in Verbindung mit der Beachtung und Würdigung individueller Bedürfnisse und Interessen mit dem Ziel emotionale Entlastung zu ermöglichen, das seelische Gleichgewicht zu stärken und Krisen.Wende.Punkte. zu begreifen, um Veränderungsprozesse anzustoßen und alternative, in sich selbst tragende Lösungen für individuelle LebensEntwicklungsLernAufgaben zu gestalten c) Wissensvermittlung und Bildung zu alltagspsychologischen Themen, insbesondere zum Empowerment (Selbstermächtigung) und zur Selbstbestimmtheit (sich seines Selbst bewusst werden bzw. sein und das Wohlbefinden eigenmächtig / eigenverantwortlich in den Griff bekommen) sowie allgemeine Gesundheitsförderung in Form von Stärkung des Kohärenzgefühls (Gefühl der Stimmigkeit mit der Verstehbarkeit, der Handhabbarkeit/Bewältigbarkeit und der Sinnhaf-tigkeit/Bedeutsamkeit von Lebenssituationen) mit dem Ziel eigene Entscheidungen zu treffen, eigene Lebensziele zu gestalten und eine ausbalancierte Lebenszufriedenheit zu entwickeln d) Aktivierung und Motivierung in Form von globaler Fitness (Angebote zur geistigen, emotionalen, körperlichen, sozialen und fachlichen Fitness), insbesondere durch die Stärkung der Leistungsfähigkeit (Voraussetzung dafür: Der Mensch bringt den Willen und das Können auf, sich selbstwirksam zu erleben, entwickelt die Bereitschaft, sich aktiv in diese Welt einzubringen und bemüht sich Energie zu mobilisieren, bei Belastungen flexibel, elastisch und standhaft zu bleiben, um persönliche Fortschritte zu erreichen und letztendlich damit die Gemeinschaft zu stärken) insbesondere mit dem Ziel Neugierde und Begeisterung zu erwecken, Bildungsprozesse und Entfaltungspotentiale zu fördern und damit Lebenskraft zu stärken, Vitalität aufzubauen und Lebendigkeit zu spüren e) Bürgerschaftliches Engagement (Ehrenamt, Hilfe zur Selbsthilfe, Partizipations- und Zukunftsgestaltung) in Form von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten psychosozialen bzw. sozialpädagogischen Beratungen und Coachings sowie erste niedrigschwellige Hilfe bei langanhaltenden sozialen Problemlagen oder krankheitsbedingten Schwierigkeiten (Schadensminimierung in finanziellen Notlagen oder existenzbedrohenden Situationen, die nicht zeitnah aus eigener Kraft gelöst werden können) mit dem Ziel die Teilhabe am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu stabilisieren, die Lebensqualität zu stärken (zu positiven Lebensbedingungen beitragen und auf das subjektive Wohlbefinden einwirken) f) Sozialpädagogische Begleitung von Familien, Kindern und Jugendlichen (aufsuchendes FamilienCoaching) mit Be(Er)ziehungs-, Konflikt- und Kommunikati-onsberatung (§16 und §17 sowie §30 und §31 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe) mit dem Ziel der Stärkung und des Zusammenhalts (Verbundenheit) im Familienleben mit Fokussierung auf die Familienzeit mit ihren alltäglichen stressbedingten Themen g) Praxisberatung und Coaching on the job in der öffentlich geförderten Kindertagespflege (§23 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe) mit dem Ziel festgefahrene Wege zu überdenken, zu verändern oder zu verlassen und auf Neues zuzusteuern, zum Wohle der Kinder und ihren nahen Bezugspersonen h) Maßnahmen im Rahmen als zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung, FB 1 (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach §45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) mit dem Ziel ein Perspektiv- und Richtungswechsel zuzulassen sowie der langfristigen strategischen Planung und Strukturierung des (Aus)Weges aus der Erwerbslosigkeit (mit Fokus auf den Veränderungswillen, Veränderungskraft sowie in Aktion zu kommen) i) Seminare und Workshops mit Einladung, Inspiration und Mut machen (eigene Erfahrungen und weise Sichtweisen weitergeben) mit dem Ziel Neues zu erkennen, alte automatisierte Denk- und Handlungsmuster zurückzulassen, neue Sichtweisen und Möglichkeiten zuzulassen und Handlungsspielräume zu erweitern § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts - Steuerbegünstigte Zwecke - der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist laut §52 AO Förderung der Jugendhilfe, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und die Förderung mildtätiger Zwecke, insbesondere die Förderung der Allgemeinheit, die Förderung beeinträchtigter, behinderter oder psychisch instabiler Personen sowie die Förderung von Kinder und deren Familien, die Unterstützung persönlicher Bedürftigkeit sowie die Unterstützung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit, vor allem mit psychosozialem Beistand und emotionaler Entlastungsmöglichkeit, die Unterstützung bei Veränderungen von alltäglichen Lebens- und Arbeitswirklichkeiten sowie die Schaffung von alternativen und innovativen Lern- und Entwicklungsbedingungen mit dem Ziel einer stimmigen Potentialentfaltung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Bereitstellung eines Ortes der Begegnung (sozialer TreffPunkt, insbesondere im Rahmen der Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach dem Recht der Arbeitsförderung §45 SGB III) mit kommunikativem Austausch im Miteinander und geselligem Beisammensein mit dem Ziel das subjektive Wohlbefinden zu stärken und zu stabilisieren b) seelische 1.Hilfe: psychosozialer Beistand mit niedrigschwelliger Krisenintervention, insbesondere auf emotionaler Ebene, in Verbindung mit der Beachtung und Würdigung individueller Bedürfnisse und Interessen mit dem Ziel emotionale Entlastung zu ermöglichen, das seelische Gleichgewicht zu stärken und Krisen.Wende.Punkte. zu begreifen, um Veränderungsprozesse anzustoßen und alternative, in sich selbst tragende Lösungen für individuelle LebensEntwick-lungsLernAufgaben zu gestalten c) Wissensvermittlung und Bildung zu alltagspsychologischen Themen, insbeson-dere zum Empowerment (Selbstermächtigung) und zur Selbstbestimmtheit (sich seines Selbst bewusst werden bzw. sein und das Wohlbefinden eigenmächtig / eigenverantwortlich in den Griff bekommen) sowie allgemeine Gesundheitsförderung in Form von Stärkung des Kohärenzgefühls (Gefühl der Stimmigkeit mit der Verstehbarkeit, der Handhabbarkeit/Bewältigbarkeit und der Sinnhaf-tigkeit/Bedeutsamkeit von Lebenssituationen) mit dem Ziel eigene Entscheidungen zu treffen, eigene Lebensziele zu gestalten und eine ausbalancierte Lebenszufriedenheit zu entwickeln d) Aktivierung und Motivierung in Form von globaler Fitness (Angebote zur geistigen, emotionalen, körperlichen, sozialen und fachlichen Fitness), insbesondere durch die Stärkung der Leistungsfähigkeit (Voraussetzung dafür: Der Mensch bringt den Willen und das Können auf, sich selbstwirksam zu erleben, entwickelt die Bereitschaft, sich aktiv in diese Welt einzubringen und bemüht sich Energie zu mobilisieren, bei Belastungen flexibel, elastisch und standhaft zu bleiben, um persönliche Fortschritte zu erreichen und letztendlich damit die Gemeinschaft zu stärken) insbesondere mit dem Ziel Neugierde und Begeisterung zu erwecken, Bildungsprozesse und Entfaltungspotentiale zu fördern und damit Lebenskraft zu stärken, Vitalität aufzubauen und Lebendigkeit zu spüren e) Bürgerschaftliches Engagement (Ehrenamt, Hilfe zur Selbsthilfe, Partizipations- und Zukunftsgestaltung) in Form von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten psychosozialen bzw. sozialpädagogischen Beratungen und Coachings sowie erste niedrigschwellige Hilfe bei langanhaltenden sozialen Problemlagen oder krankheitsbedingten Schwierigkeiten (Schadensminimierung in finanziellen Notlagen oder existenzbedrohenden Situationen, die nicht zeitnah aus eigener Kraft gelöst werden können) mit dem Ziel die Teilhabe am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu stabilisieren, die Lebensqualität zu stärken (zu positiven Lebensbedingungen beitragen und auf das subjektive Wohlbefinden einwirken) f) Sozialpädagogische Begleitung von Familien, Kindern und Jugendlichen (aufsuchendes FamilienCoaching) mit Be(Er)ziehungs-, Konflikt- und Kommunikationsberatung (§16 und §17 sowie §30 und §31 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe) mit dem Ziel der Stärkung und des Zusammenhalts (Verbundenheit) im Familienleben mit Fokussierung auf die Familienzeit mit ihren alltäglichen stressbedingten Themen g) Praxisberatung und Coaching on the job in der öffentlich geförderten Kinderta-gespflege (§23 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe) mit dem Ziel festgefahrene Wege zu überdenken, zu verändern oder zu verlassen und auf Neues zuzusteuern, zum Wohle der Kinder und ihren nahen Bezugspersonen h) Maßnahmen im Rahmen als zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung, FB 1 (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach §45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetz-buch) mit dem Ziel ein Perspektiv- und Richtungswechsel zuzulassen sowie der langfristigen strategischen Planung und Strukturierung des (Aus)Weges aus der Erwerbslosigkeit (mit Fokus auf den Veränderungswillen, Veränderungskraft sowie in Aktion zu kommen) i) Seminare und Workshops mit Einladung, Inspiration und Mut machen (eigene Erfahrungen und weise Sichtweisen weitergeben) mit dem Ziel Neues zu erkennen, alte automatisierte Denk- und Handlungsmuster zurückzulassen, neue Sichtweisen und Möglichkeiten zuzulassen und Handlungsspielräume zu erweitern. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.01.2021 wurde der Gegenstand des Unternehmens sowie § 2 des Gesellschaftsvertrages (Gegenstand des Unternehmens) geändert
2013-01-14:
Bemerkung: Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Cottbus übergegangen. Vormals Amtsgericht Potsdam, HRB 23490 P. Hier von Amts wegen unter neuer Registernummer eingetragen.
2020-10-19:
Name der Firma: FamilienWerkstatt mit Herz gemeinnützige UG ; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bedürfnisse und Interessen von beeinträchtigten und benachteiligten Menschen, die besondere Förderung von Menschen mit geringem Einkommen, die Stärkung und Stabilisierung des subjektiven Wohlbefindens von Menschen, vor allem mit psychosozialem Beistand und seelischer Entlastung, die Verbesserung von alltäglichen Lebens- und Arbeitswirklichkeiten sowie die Schaffung von alternativen und innovativen Lern- und Entwicklungsbedingungen, mit dem Ziel einer besseren Potentialentfaltung im Menschen (Potentiale zu entfalten heißt nichts weniger, als gemeinsam über sich hinauszuwachsen). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - psychosoziale Coachings und allumfassende Begleitung in Herzensangelegenheiten, - seelische 1. Hilfe: psychosozialer Beistand und Lebensberatung sowie außergewöhnliche Krisenintervention, - Familiencoaching mit Be(Er)ziehungs-, Konflikt- und Kommunikationsberatung, - Praxisberatung und Coaching on the job in der Kindertagespflege, - Seminare und Workshops, - Maßnahmen im Rahmen als zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung, FB 1 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 5 des Dritten Buches SGB. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.09.2020 wurde die Firma der Gesellschaft und der Gegenstand des Unternehmens sowie §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Vermögensbindung) des Gesellschaftsvertrages geändert
2021-02-17:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts - Steuerbegünstigte Zwecke - der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist laut §52 AO Förderung der Jugendhilfe, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und die Förderung mildtätiger Zwecke, insbesondere die Förderung der Allgemeinheit, die Förderung beeinträchtigter, behinderter oder psychisch instabiler Personen sowie die Förderung von Kinder und deren Familien, die Unterstützung persönlicher Bedürftigkeit sowie die Unterstützung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit, vor allem mit psychosozialem Beistand und emotionaler Entlastungsmöglichkeit, die Unterstützung bei Veränderungen von alltäglichen Lebens- und Arbeitswirklichkeiten sowie die Schaffung von alternativen und innovativen Lern- und Entwicklungsbedingungen mit dem Ziel einer stimmigen Potentialentfaltung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Bereitstellung eines Ortes der Begegnung (sozialer TreffPunkt, insbesondere im Rahmen der Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach dem Recht der Arbeitsförderung §45 SGB III) mit kommunikativem Austausch im Miteinander und geselligem Beisammensein mit dem Ziel das subjektive Wohlbefinden zu stärken und zu stabilisieren b) seelische 1.Hilfe: psychosozialer Beistand mit niedrigschwelliger Krisenintervention, insbesondere auf emotionaler Ebene, in Verbindung mit der Beachtung und Würdigung individueller Bedürfnisse und Interessen mit dem Ziel emotionale Entlastung zu ermöglichen, das seelische Gleichgewicht zu stärken und Krisen.Wende.Punkte. zu begreifen, um Veränderungsprozesse anzustoßen und alternative, in sich selbst tragende Lösungen für individuelle LebensEntwicklungsLernAufgaben zu gestalten c) Wissensvermittlung und Bildung zu alltagspsychologischen Themen, insbesondere zum Empowerment (Selbstermächtigung) und zur Selbstbestimmtheit (sich seines Selbst bewusst werden bzw. sein und das Wohlbefinden eigenmächtig / eigenverantwortlich in den Griff bekommen) sowie allgemeine Gesundheitsförderung in Form von Stärkung des Kohärenzgefühls (Gefühl der Stimmigkeit mit der Verstehbarkeit, der Handhabbarkeit/Bewältigbarkeit und der Sinnhaf-tigkeit/Bedeutsamkeit von Lebenssituationen) mit dem Ziel eigene Entscheidungen zu treffen, eigene Lebensziele zu gestalten und eine ausbalancierte Lebenszufriedenheit zu entwickeln d) Aktivierung und Motivierung in Form von globaler Fitness (Angebote zur geistigen, emotionalen, körperlichen, sozialen und fachlichen Fitness), insbesondere durch die Stärkung der Leistungsfähigkeit (Voraussetzung dafür: Der Mensch bringt den Willen und das Können auf, sich selbstwirksam zu erleben, entwickelt die Bereitschaft, sich aktiv in diese Welt einzubringen und bemüht sich Energie zu mobilisieren, bei Belastungen flexibel, elastisch und standhaft zu bleiben, um persönliche Fortschritte zu erreichen und letztendlich damit die Gemeinschaft zu stärken) insbesondere mit dem Ziel Neugierde und Begeisterung zu erwecken, Bildungsprozesse und Entfaltungspotentiale zu fördern und damit Lebenskraft zu stärken, Vitalität aufzubauen und Lebendigkeit zu spüren e) Bürgerschaftliches Engagement (Ehrenamt, Hilfe zur Selbsthilfe, Partizipations- und Zukunftsgestaltung) in Form von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten psychosozialen bzw. sozialpädagogischen Beratungen und Coachings sowie erste niedrigschwellige Hilfe bei langanhaltenden sozialen Problemlagen oder krankheitsbedingten Schwierigkeiten (Schadensminimierung in finanziellen Notlagen oder existenzbedrohenden Situationen, die nicht zeitnah aus eigener Kraft gelöst werden können) mit dem Ziel die Teilhabe am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu stabilisieren, die Lebensqualität zu stärken (zu positiven Lebensbedingungen beitragen und auf das subjektive Wohlbefinden einwirken) f) Sozialpädagogische Begleitung von Familien, Kindern und Jugendlichen (aufsuchendes FamilienCoaching) mit Be(Er)ziehungs-, Konflikt- und Kommunikati-onsberatung (§16 und §17 sowie §30 und §31 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe) mit dem Ziel der Stärkung und des Zusammenhalts (Verbundenheit) im Familienleben mit Fokussierung auf die Familienzeit mit ihren alltäglichen stressbedingten Themen g) Praxisberatung und Coaching on the job in der öffentlich geförderten Kindertagespflege (§23 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe) mit dem Ziel festgefahrene Wege zu überdenken, zu verändern oder zu verlassen und auf Neues zuzusteuern, zum Wohle der Kinder und ihren nahen Bezugspersonen h) Maßnahmen im Rahmen als zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung, FB 1 (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach §45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) mit dem Ziel ein Perspektiv- und Richtungswechsel zuzulassen sowie der langfristigen strategischen Planung und Strukturierung des (Aus)Weges aus der Erwerbslosigkeit (mit Fokus auf den Veränderungswillen, Veränderungskraft sowie in Aktion zu kommen) i) Seminare und Workshops mit Einladung, Inspiration und Mut machen (eigene Erfahrungen und weise Sichtweisen weitergeben) mit dem Ziel Neues zu erkennen, alte automatisierte Denk- und Handlungsmuster zurückzulassen, neue Sichtweisen und Möglichkeiten zuzulassen und Handlungsspielräume zu erweitern § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts - Steuerbegünstigte Zwecke - der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist laut §52 AO Förderung der Jugendhilfe, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und die Förderung mildtätiger Zwecke, insbesondere die Förderung der Allgemeinheit, die Förderung beeinträchtigter, behinderter oder psychisch instabiler Personen sowie die Förderung von Kinder und deren Familien, die Unterstützung persönlicher Bedürftigkeit sowie die Unterstützung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit, vor allem mit psychosozialem Beistand und emotionaler Entlastungsmöglichkeit, die Unterstützung bei Veränderungen von alltäglichen Lebens- und Arbeitswirklichkeiten sowie die Schaffung von alternativen und innovativen Lern- und Entwicklungsbedingungen mit dem Ziel einer stimmigen Potentialentfaltung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Bereitstellung eines Ortes der Begegnung (sozialer TreffPunkt, insbesondere im Rahmen der Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach dem Recht der Arbeitsförderung §45 SGB III) mit kommunikativem Austausch im Miteinander und geselligem Beisammensein mit dem Ziel das subjektive Wohlbefinden zu stärken und zu stabilisieren b) seelische 1.Hilfe: psychosozialer Beistand mit niedrigschwelliger Krisenintervention, insbesondere auf emotionaler Ebene, in Verbindung mit der Beachtung und Würdigung individueller Bedürfnisse und Interessen mit dem Ziel emotionale Entlastung zu ermöglichen, das seelische Gleichgewicht zu stärken und Krisen.Wende.Punkte. zu begreifen, um Veränderungsprozesse anzustoßen und alternative, in sich selbst tragende Lösungen für individuelle LebensEntwick-lungsLernAufgaben zu gestalten c) Wissensvermittlung und Bildung zu alltagspsychologischen Themen, insbeson-dere zum Empowerment (Selbstermächtigung) und zur Selbstbestimmtheit (sich seines Selbst bewusst werden bzw. sein und das Wohlbefinden eigenmächtig / eigenverantwortlich in den Griff bekommen) sowie allgemeine Gesundheitsförderung in Form von Stärkung des Kohärenzgefühls (Gefühl der Stimmigkeit mit der Verstehbarkeit, der Handhabbarkeit/Bewältigbarkeit und der Sinnhaf-tigkeit/Bedeutsamkeit von Lebenssituationen) mit dem Ziel eigene Entscheidungen zu treffen, eigene Lebensziele zu gestalten und eine ausbalancierte Lebenszufriedenheit zu entwickeln d) Aktivierung und Motivierung in Form von globaler Fitness (Angebote zur geistigen, emotionalen, körperlichen, sozialen und fachlichen Fitness), insbesondere durch die Stärkung der Leistungsfähigkeit (Voraussetzung dafür: Der Mensch bringt den Willen und das Können auf, sich selbstwirksam zu erleben, entwickelt die Bereitschaft, sich aktiv in diese Welt einzubringen und bemüht sich Energie zu mobilisieren, bei Belastungen flexibel, elastisch und standhaft zu bleiben, um persönliche Fortschritte zu erreichen und letztendlich damit die Gemeinschaft zu stärken) insbesondere mit dem Ziel Neugierde und Begeisterung zu erwecken, Bildungsprozesse und Entfaltungspotentiale zu fördern und damit Lebenskraft zu stärken, Vitalität aufzubauen und Lebendigkeit zu spüren e) Bürgerschaftliches Engagement (Ehrenamt, Hilfe zur Selbsthilfe, Partizipations- und Zukunftsgestaltung) in Form von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten psychosozialen bzw. sozialpädagogischen Beratungen und Coachings sowie erste niedrigschwellige Hilfe bei langanhaltenden sozialen Problemlagen oder krankheitsbedingten Schwierigkeiten (Schadensminimierung in finanziellen Notlagen oder existenzbedrohenden Situationen, die nicht zeitnah aus eigener Kraft gelöst werden können) mit dem Ziel die Teilhabe am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu stabilisieren, die Lebensqualität zu stärken (zu positiven Lebensbedingungen beitragen und auf das subjektive Wohlbefinden einwirken) f) Sozialpädagogische Begleitung von Familien, Kindern und Jugendlichen (aufsuchendes FamilienCoaching) mit Be(Er)ziehungs-, Konflikt- und Kommunikationsberatung (§16 und §17 sowie §30 und §31 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe) mit dem Ziel der Stärkung und des Zusammenhalts (Verbundenheit) im Familienleben mit Fokussierung auf die Familienzeit mit ihren alltäglichen stressbedingten Themen g) Praxisberatung und Coaching on the job in der öffentlich geförderten Kinderta-gespflege (§23 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe) mit dem Ziel festgefahrene Wege zu überdenken, zu verändern oder zu verlassen und auf Neues zuzusteuern, zum Wohle der Kinder und ihren nahen Bezugspersonen h) Maßnahmen im Rahmen als zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung, FB 1 (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach §45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetz-buch) mit dem Ziel ein Perspektiv- und Richtungswechsel zuzulassen sowie der langfristigen strategischen Planung und Strukturierung des (Aus)Weges aus der Erwerbslosigkeit (mit Fokus auf den Veränderungswillen, Veränderungskraft sowie in Aktion zu kommen) i) Seminare und Workshops mit Einladung, Inspiration und Mut machen (eigene Erfahrungen und weise Sichtweisen weitergeben) mit dem Ziel Neues zu erkennen, alte automatisierte Denk- und Handlungsmuster zurückzulassen, neue Sichtweisen und Möglichkeiten zuzulassen und Handlungsspielräume zu erweitern. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.01.2021 wurde der Gegenstand des Unternehmens sowie § 2 des Gesellschaftsvertrages (Gegenstand des Unternehmens) geändert