2021-12-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2021. Geschäftsanschrift: Porschestraße 76, 38440 Wolfsburg. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes -Steuerbegünstigte Zwecke- der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft ist politisch und konfessionell neutral. Die Förderung der Bildung und Erziehung und der Jugendhilfe im Rahmen der außerfamiliären Kinderbetreuung zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Gesellschaft setzt sich für die Interessen der Kinder, Sorgeberechtigten und Betreuungspersonen ein. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kurtz, Sandra, Diesdorf, *27.06.1979, gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Einzelprokura: Küffner, Charlotte, Wolfsburg, *22.07.1969.
2022-01-25: Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen des Vereins Familienservice Wolfsburg e.V., Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, VR 100536) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital und Einlagen) beschlossen. Neues Stammkapital: 35.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.12.2021 Teile des Vermögens (den "Zweckbetrieb Familienservice") des Vereins Familienservice Wolfsburg e.V. mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, VR 100536) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-25: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.01.2022 wirksam geworden.