Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Fast Bike Service GmbH

Automobilhändler, Renntrainings, TÜV und Eintragungen..., Fahrwerks, Motortuning
Adresse / Anfahrt
Kölner Straße 165
45481 Mülheim an der Ruhr
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-01-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2018, zuletzt geändert am 14.06.2018. Geschäftsanschrift: Kölner Straße 165, 45481 Mülheim an der Ruhr. Gegenstand: Der Handel mit Kraftfahrzeugteilen und die Ausführung von Servicearbeiten an Kraftfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Rauh, Daniel, Mülheim an der Ruhr, *23.01.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Fast Bike Service e.K., Mülheim man der Ruhr nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing