2008-02-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2007. Gegenstand: Die Erbringung von Kommunikationsberatung auf allen Ebenen, wie z. B. PR, Marketing, Online Kommunikation, Werbung, Sponsoring etc. Es werden hierzu wesentliche Punkte identifiziert, solche in der Umsetzung beschrieben und ggf. für den Kunden für alle denkbaren Zwecke umgesetzt. Hierzu zählen auch die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Industrie- und Handelsunternehmen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fauth, Fabian, Wiesbaden, *19.09.1974; Gundlach, Mathias, Wiesbaden, *21.05.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-01-27: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Fauth & Gundlach GmbH.
2016-01-21: Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 sowie 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2,00 EUR beschlossen. Des weiteren wurden die §§ 6 (Gesellschafterbeschlüsse), 11 (Übertragung und Belastung von Geschäftsanteilen, gemeinsamer Vertreter) und 12 (Gütertrennung) geändert. Neue Firma: Fauth Gundlach & Hübl GmbH. Neues Stammkapital: 25.002,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Hübl, Lars, Wiesbaden, *04.02.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-06-13: Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und 6 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.