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Feßler & Sohn Bedachungsunternehmen GmbH

Bedachungen, Fundgrube, Bedachungstechniken..., Eindeckungen, Platzhalterinhalt, Umdeckungen, Wärmedämmmaßnahmen
Adresse / Anfahrt
Kaltensondheimer Straße 63
97318 Kitzingen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-08-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 18.870,71 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 5 (Vertetung), 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und 14 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 70.000,00 EUR.

2013-02-05:
Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Feßler, Georg, Kitzingen, *16.04.1950, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Feßler, Adolf, Kitzingen, *12.04.1920; Schmidt, Margarita, Kitzingen - Hohenfeld, *10.01.1955. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Feßler, Sascha, Kitzingen, *06.02.1987.

2018-01-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Feßler & Sohn OHG mit dem Sitz in Kitzingen und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Die Feßler & Sohn OHG mit dem Sitz in Kitzingen (Amtsgericht Würzburg HRA 7840) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.