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Feeser GmbH

Internet und Informationstechnologie, Energieversorger, Lichtmasten..., Dauerleistung, Stromerzeuger, NGT, Notstromumschalter, Notstromerzeuger, Gesamtbewertungen
Adresse / Anfahrt
Auf der Haid 14
79235 Vogtsburg im Kaiserstuhl
Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Gründung 2001
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-06-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Tamm (Amtsgericht Stuttgart HRB 302406) nach Vogtsburg im Kaiserstuhl verlegt. Gegenstand: EDV-Service, ferner der Groß- und Einzelhandel mit Elektrogeräten, Schwimmbädern und jeweiligem Zubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Feeser, Tamara-Nadine, Vogtsburg im Kaiserstuhl, *24.02.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Feeser, Harald, Vogtsburg im Kaiserstuhl, *13.05.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-08-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Auf der Haid 14, 79235 Vogtsburg im Kaiserstuhl. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Feeser, Rolf Harald, Vogtsburg im Kaiserstuhl, *13.05.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-02-18:
Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kaag, Tamara-Nadine, geb. Feeser, Vogtsburg im Kaiserstuhl, *24.02.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.07.2018, mit Nachtrag vom 24.08.2018, zum Zwecke der Verschmelzung mit "Feeser Group GmbH", Vogtsburg im Kaiserstuhl (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 706077) um 33.334,00 EUR auf 83.334,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 83.334,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Kaag, Rainer, Vogtsburg im Kaiserstuhl, *21.07.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2018, mit Nachtrag vom 24.08.2018, und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Feeser Group GmbH", Vogtsburg im Kaiserstuhl (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 706077) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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