2011-07-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2011. Geschäftsanschrift: Derendorfer Str. 80, 40479 Düsseldorf. Gegenstand: Der Handel mit Fleisch- und Wurstwaren, Feinkost und Getränken aller Art, Catering und Veranstaltungsservice sowie der Handel mit Speisen und Delikatessen aus eigener Herstellung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Der Geschäftsführer mit der Befugnis, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten, ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: Ludwig-Servos, Monika Ingeborg, Düsseldorf, *23.10.1948; Servos, Tim, Düsseldorf, *05.03.1987, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2015-08-11: Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Metzgerei Feinkost Ludwig GmbH in Düsseldorf beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Liststraße 49b, 40470 Düsseldorf. 50.000,00 EUR.
2015-08-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Metzgerei Feinkost Ludwig GmbH mit Sitz in Düsseldorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.