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Fenger Digital GmbH

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Wiesenstraße 6
49074 Osnabrück
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3x HR-Bekanntmachungen:

2021-05-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2021. Geschäftsanschrift: Wiesenstraße 6, 49074 Osnabrück. Gegenstand: Die Tätigkeit im Online-Marketing (Suchmaschinenoptimierung, Schaltung von Werbeanzeigen, E-Commerce und E-Learning zu diesen Themen). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Fenger, Denis, Osnabrück, *23.06.1995, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-11-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2021 hat zum Zwecke der Übernahme der Rank King, Inh. Denis Fenger e. K., Sitz: Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück, HRA 207542) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in Ziffer 3 (Stammkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Fenger, Denis, Osnabrück, *23.06.1995 unter der Firma Rank King, Inh. Denis Fenger e. K. in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück, HRA 207542) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-11-10:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.11.2021 wirksam geworden.

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