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Fenster & Türen Scherer GmbH

Ihres Heims, Modernisierung Ihres Heims, Kundenorientierte..., Rollläden, Garagentore, Pflegeanleitungen, Durchblick, Schüco, Rollladen, Textilscreen
Adresse / Anfahrt
Trills 50
40699 Erkrath
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2019. Geschäftsanschrift: Trills 50, 40699 Erkrath. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Scherer, Viktor, Erkrath, *02.08.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Scherer, Viktor, Erkrath, geboren am 02.08.1979 unter der Firma Scherer Fenster & Türen Verkauf & Montage e.K. in Erkrath (Amtsgericht Wuppertal, HRA 24902) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.05.2019. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2019-08-22:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.08.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.