2008-03-03: Fenster Koch GmbH & Co. KG, Kirchheim unter Teck (Reutlinger Straße 2, 73230 Kirchheim unter Teck, Die Entwicklung, Herstellung und Montage von Fenster, Türen, Fassaden, Bauelementen, Wintergärten, Dachgauben, Rollläden und Jalousien.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Koch Verwaltungs GmbH, Kirchheim unter Teck (Stuttgart HRB 725636).
2008-05-13: Der Einzelkaufmann Koch, Ulrich, Kirchheim unter Teck, *23.06.1953, hat als Inhaber der Firma "Fenster Koch e. K., Inh. Ulrich Koch", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRA 722447) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.02.2008 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-07-17: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Koch, Ulrich, Kirchheim unter Teck, *23.06.1953.