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Fensterbau Nill GmbH

Terrassendächer, Tugenden, Wintergärtenbau..., Pfosten-Riegel-Fassade, Insektenschutzgitter
Adresse / Anfahrt
Gottlieb-Daimler-Straße 6
74379 Ingersheim
Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-10-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2018. Geschäftsanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 6, 74379 Ingersheim. Gegenstand: Der Fenster- und Rollladenbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Nill, Peter, Ingersheim, *16.03.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Nill, Sabine, geb. Metsch, Ingersheim, *22.07.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-10-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des ausgegliederten Teils des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens "Peter Nill e.K.", Ingersheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 735420) auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Nill, Peter, Ingersheim, *16.03.1966 hat als Inhaber der Firma "Peter Nill e.K.", Ingersheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 735420) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.07.2019 mit Nachtrag vom 23.07.2019 und des Versammlungsbeschlüsse vom 09.07.2019 und 23.07.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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