2009-05-07: Die Gesellschafterversammlung hat am 28.04.2009 beschlossen, den Sitz der Gesellschaft nach Lemgo zu verlegen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in Ziff. 1. 2 (Firma, Sitz), 3. 1 (Stammkapital), 12 und 13 zu ändern. Lemgo. Geschäftsanschrift: Narzissenweg 25, 32657 Lemgo. 26.000,00 EUR.
2010-01-14: Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Ferienfahrschule Zöllner GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Engelbert-Kaempfer-Str. 24, 32657 Lemgo. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb einer Fahrschule. Bestellt als Geschäftsführer: Zöllner, Michael, Barntrup, *23.01.1943, einzelvertretungsberechtigt.
2010-03-11: Bestellt als Geschäftsführer: Hanke, Gerhard, Lemgo, *27.02.1950, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Zöllner, Michael, Barntrup, *23.01.1943.
2018-08-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2018 mit der VA Verkehr + Ausbildung GmbH mit Sitz in Minden verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-08-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2018 mit der Ferienfahrschule Zöllner Braunschweig GmbH mit Sitz in Braunschweig verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.