2013-07-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2013. Geschäftsanschrift: Georg-Fischer-Straße 21, 87616 Marktoberdorf. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb und Unterhalt eines Fernwärmenetzes, der Betrieb und Unterhalt von Energieerzeugungs- und -versorgungsanlagen, die Versorgung der Kunden mit Energie und Wärme und die Energieberatung. Stammkapital: 25.499,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Guggenmos, Wolfgang, Marktoberdorf, *08.08.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Fernwärme Marktoberdorf eG mit dem Sitz in Marktoberdorf (Amtsgericht Kempten (Allgäu) GnR 1096). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-07-22: Die Nutzer der Fernwärme Marktoberdorf GmbH mit dem Sitz in Marktoberdorf (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 12016) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.