2008-09-15: Feser Gipsergeschäft Gerüstbau e.K., Denzlingen (Waldkircher Str. 25, 79211 Denzlingen, Die Durchführung von Gipser- und Stuckateurarbeiten aller Art sowie der Betrieb eines Gerüstbaubetriebes.). Einzelkaufmann. Inhaber: Feser, Heidemarie, geb. Gerber, Denzlingen, *21.11.1957. Entstanden durch Verschmelzung der "Albert Feser GmbH" mit Sitz in Denzlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 260446) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.