2017-09-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2017. Geschäftsanschrift: Dresdener Straße 12, 52068 Aachen. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Groß- und Einzelhandels mit Kaminöfen, Ofen und Feuerungsanlagen einschließlich Zubehör, Bauelementen, Grills und Zubehörartikel, Elektrogeräten, Wohnelementen einschließlich Im- und Export der v.g. Waren, EDV-Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gürler, Ilter, Würselen, *07.02.1981; König, René, Würselen, *17.04.1981, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Feuer-Fuchs oHG, Aachen nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.