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Feuerschutz Möller GmbH & Co. KG

Zeichen/Ziffern, Ungültiger, Feuerwehrtechnik..., Notfall-Hotline, Uniformknopf
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 4
36100 Petersberg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-03-28:
(Der Handel mit Feuerwehrbedarf und Feuerwehrfahrzeugen sowie die Reparatur, der Service, der Umbau und die Prüfung von Feuerwehrfahrzeugen und Pumpen und Geräten, GUV-Prüfung und Reparatur von hydraulischen Rettungsgeräten sowie die Prüfung von Feuerlöschern, Wandhydranten, RWA-Anlagen, Löschanlagen und Brandschutztüren sowie die Unterweisung und Schulung für den vorbeugenden Brandschutz.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 4, 36100 Petersberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: E&M Verwaltungs-GmbH, Petersberg (Amtsgericht Fulda HRB 7228), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-06-05:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Möller, Michael, Petersberg, *13.11.1956 unter der Firma Möller Feuerwehrfachhandel-Inhaber Michael Möller in Petersberg betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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