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Feuerwehrtechnik Barschke GmbH

Amt, Eisenwarengeschäft, WISS-Feuerwehrfahrzeuge..., Amtsfreie Gemeinden, Amtsfreie Gemeinden Ämter, Berufsfeuerwehren, Gemeinden Ämter Amtsfreie, Holmatro
Adresse / Anfahrt
An der Mühle 21a
18311 Ribnitz-Damgarten
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2016. Geschäftsanschrift: An der Mühle 21 a, 18311 Ribnitz-Damgarten. Gegenstand: Fachhandel und Service für Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Arbeitsschutz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Barschke, Falk, Ribnitz-Damgarten, *08.01.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-06-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Übertragung des Vermögens des Einzelunternehmens Falk Barschke e.K., Ribnitz-Damgarten, beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.05.2017 und der Entschließung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.05.2017 Teile des Vermögens der Falk Barschke e.K. mit Sitz in Ribnitz-Damgarten OT Damgarten (Amtsgericht Stralsund HRA 20207) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der am gleichen Tage erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-01-29:
Einzelprokura: Follak, Patrick, Kritzmow, *07.08.1988.