Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

FiMAB GmbH & Co. KG

Maschinenbau und Betriebstechnik, Handel und Industrie, Schaltschrank..., Schaltschränke, ARMARiO, Sonderlösungen, Erfolgsbild, BLECHBEARBEITUNG MIT TIEFGANG, TIEFGANG UND LEIDENSCHAFT
Adresse / Anfahrt
Bühlstraße 8
75387 Neubulach
Kontakt
37 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 37 Mitarbeiter
Gründung 1988
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-08-06:
(Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Gegenstand des Unternehmens:Die Herstellung von Maschinen aller Art und die Blechbearbeitung sowie der Vertrieb von Produkten jeglicher Art aus diesen Bereichen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zu diesem Zweck auch an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bühlstraße 8, 75387 Neubulach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Fiedler Verwaltungs GmbH, Neubulach (Amtsgericht Stuttgart HRB 770410). Einzelprokura: Fiedler, Birgit, geb. Görgner, Neubulach, *19.08.1971. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FiMAB Fiedler Maschinenbau-Blechbearbeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Neubulach (Amtsgericht Stuttgart HRB 330801) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing