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Fiberstrong GmbH

Composite Engineers, GFK, Werkstofftechnologie..., Systemlieferant, Halbzeuge, Kunststoffen
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Pirnaer Straße 4
68309 Mannheim
2x Adresse:

N2 4
68161 Mannheim


Banaterstraße 11
68526 Ladenburg


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2007-01-02:
Bestellt als Geschäftsführer: Suzen, Thomas, Mörlenbach, *24.07.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-01-11:
Bestellt als Geschäftsführer: Suzen, Thomas, Mörlenbach, *24.07.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-03-05:
Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Blaha, Torsten, Mannheim, *02.12.1969; Büttner-Winkler, Bernd, geb. Büttner, Darmstadt, *15.12.1966. Einzelprokura: Suzen, Juliane, Mörlenbach, *09.04.1964.

2007-08-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Blaha, Torsten, Mannheim, *02.12.1969; Büttner-Winkler, Bernd, geb. Büttner, Darmstadt, *15.12.1966.

2009-02-20:
Geschäftsanschrift: N 2, 4, 68161 Mannheim. Prokura erloschen: Suzen, Juliane, Mörlenbach, *09.04.1964.

2018-06-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Sitz verlegt; nun: Ladenburg. Neue Geschäftsanschrift: Banater Straße 11, 68526 Ladenburg.

2019-08-13:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.08.2019 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "tosu Vertriebsgesellschaft mbH", Ladenburg (Amtsgericht Mannheim HRB 431904) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-08-28:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 20.08.2019 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

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