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Fiduciary Capital GmbH

Pflanzen, M-YARD, M-Suites..., LEED Platin, GENERALÜBERNEHMER, Obersendling, FidCap Gruppe, M-Park, Begrünung, Freiflächen, Tölzer
Adresse / Anfahrt
Bavariafilmplatz 7
82031 Grünwald
1x Adresse:

Südliche Münchner Straße 2
82031 Grünwald


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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-04-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2012. Geschäftsanschrift: Karl-Scharnagl-Ring 5, 80539 München. Gegenstand des Unternehmens: Beratung von Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gerlich, Michael, London/Großbritannien, *07.09.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-12-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2012 hat die Änderung des § 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Grünwald, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Geändert, nun: Geschäftsführer: Gerlich, Michael, Tegernsee, *07.09.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-09-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 und 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Immobilienbezogene Investitionen sowie Dienstleistungen aller Art, insbesondere Investment und Asset Management, Projektentwicklungs- und Projektmanagement sowie Immobilienverwaltung. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.

2017-07-22:
Die FC REF III GmbH mit dem Sitz in Grünwald ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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