2007-10-11: Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 95,68 EUR und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Vertrieb von Papier, Pappe, Kunststoff, Einwegkleidung und ähnlichen Produkten sowie die Verarbeitung von Papier, Pappe und ähnlichen Produkten. Neues Stammkapital: 358.000,00 EUR.
2010-08-12: Die Papierveredelungs-Gesellschaft Marktheidenfeld GmbH mit dem Sitz in Marktheidenfeld (Amtsgericht Würzburg HRB 6709) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-16: Die PBS Bürobedarf Produktions- und Vertriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Eschlkam-Stachesried (Amtsgericht Regensburg HRB 6286) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.