2015-05-05: VR 18523: Film und Medienverband NRW e.V., Köln ( Köln). eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 21.01.2015. Entstanden durch Verschmelzung der Vereine VFFV Media-Verband der Fernseh-, Film-, Multimedia- und Videowirtschaft e. V. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, VR 701526) und des film & fernseh produzentenverband nrw e.v. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, VR 10671) durch Verschmelzungsvertrag vom 21.01.2015,der Zustimmungsbeschlüsse der beiden übertragenden Rechtsträger und der Gründungsversammlung vom selben Tage.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.