2019-07-11: Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2019 hat die Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Beratung, Begleitung und Unterstützung von Banken, Unternehmen und Organisationen jeglicher Art sowie Privatpersonen in Finanzfragen und bei unternehmerischen Entscheidungen, soweit hierfür keine behördliche oder sonstige Genehmigung erforderlich ist, ferner die Übernahme von Interim-Management-Mandaten.