Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Finanzierungs- und Versicherungsvermittlungs GmbH

Terminwunsch, Servicezeiten, KFW-Darlehen..., Bauzinsen, Privatkredit, Modernisierungskredit, Bausparvertrag, Rückrufbitte, Anschlussfinanzierung
Adresse / Anfahrt
Rostocker Chaussee 2
18437 Stralsund
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-04-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2021. Geschäftsanschrift: Rostocker Chaussee 2, 18437 Stralsund. Gegenstand: Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen sowie Bausparverträgen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Voß, Karsten, Stralsund, *24.10.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-09-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR durch Sacheinlage zum Zwecke der Verschmelzung mit der Karsten Voß e.K., Stralsund (Amtsgericht Stralsund HRA 20447) beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2021 und der Umwandlungsentscheidung vom gleichen Tage das Vermögen der Karsten Voß e.K. mit Sitz in Stralsund (HRA 20447) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist am gleichen Tage wirksam geworden mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.