Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Finanzkanzlei Westphal & Kollegen GmbH

Versicherung, Finanzdienstleistung, Letzte Abschlüsse..., Edelmetalle, Ausgewogenes, Unkomplizierte, Palladium, Kapitalanlagegesetzbuch, Anteilen
Adresse / Anfahrt
Zum Palmer Ort 22
18439 Stralsund
1x Adresse:

Billrothstraße 18
18528 Bergen auf Rügen


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2009. Geschäftsanschrift: Zum Palmer Ort 22, 18439 Stralsund. Gegenstand: Versicherungsmaklertätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Westphal, Carsten, Stralsund, *21.12.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-09-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Ausgliederung zur Aufnahme beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2010 und Entscheidung des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2010 Teile des Vermögens der Finanzkanzlei C. Westphal e.K. mit Sitz in Stralsund (AG Stralsund HRB 1328) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing