Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Finanzkontor Farkas GmbH

Immobilienmakler/in, Hilfsbedarf, Pflegesachleistungen..., Pflegegrad, Pflegebedarf, Pflegeleistungen, Treppenlift, MedicProof, Pflegegeld, Pflegekasse, Beeinträchtigung
Adresse / Anfahrt
Aussiedlerhöfe 7
74906 Bad Rappenau
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-04-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. § 15 (Gütertrennung) ist entfallen. Firma geändert; nun: Finanzkontor Farkas GmbH. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Hauff-Str. 37, 74906 Bad Rappenau.

2012-09-24:
Neue Geschäftsanschrift: Aussiedlerhöfe 7, 74906 Bad Rappenau.

2015-06-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Lorenz & Farkas GmbH", Bad Rappenau (Amtsgericht Stuttgart HRB 108983) um 25.600,00 EUR auf 87.100,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 87.100,00 EUR. Personenbezogene Daten ergänzt bei Geschäftsführer: Farkas, Joachim, Bad Rappenau, *18.12.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-07-01:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.05.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Lorenz & Farkas GmbH", Bad Rappenau (Amtsgericht Stuttgart HRB 108983) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing