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Finanzkonzepte JFC GmbH & Co. KG

Vermittlerwechsel, Investmentfonds, Fondsshop..., Endkundenrechner, Zusatzvorsorge, Produktauswahl
Adresse / Anfahrt
Wilhelmstraße 17
73779 Deizisau
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-07-07:
(Die Vermittlung von Versicherungen gemäß § 34d GewO, die Vermittlung von Immobilien und Krediten gemäß § 34c GewO sowie nach § 34f Abs. 1 Satz 1 (Nr. 1) GewO die Anlagevermittlung und -beratung von Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Anteile oder Aktien an Hedgefonds im Sinne des § 283 KAGB werden nicht vermittelt. Gegenstand sind außerdem alle mit diesem Zweck zusammenhängenden und förderlichen Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 17, 73779 Deizisau. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Finanzberatung JFC Verwaltungs GmbH, Deizisau (Amtsgericht Stuttgart HRB 774449), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-10-05:
Der Einzelkaufmann Johannes Friedrich Czekalla, 14.06.1960, Deizisau hat als Inhaber der Firma "Johannes Czekalla e.K.", Deizisau das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.09.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.