2007-09-28: Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und § 15 Ziffer 1(Bekanntmachungen) und mit ihr die Sitzverlegung von Kleve nach Bedburg-Hau beschlossen. Bedburg-Hau.
2011-04-15: Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 22844 Norderstedt, Geschäftsanschrift: Stormarnstrasse 4, 22844 Norderstedt.
2012-03-16: Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2. (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Goch beschlossen. Goch. Geschäftsanschrift: Am Sandthof 12, 47574 Goch.
2014-04-09: Nach Namensberichtigung: Einzelprokura: Schipplock, Simon, Bocholt, *21.01.1985.
2018-06-05: Bestellt als Geschäftsführer: Mörke, Carl Philip Peter, Dassow, *18.01.1981, einzelvertretungsberechtigt.
2019-02-18: Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 1. und 2. und § 7 (Gesellschafterversammlung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 126.800,00 EUR um 46.110,00 EUR auf 172.910,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 172.910,00 EUR.
2019-08-02: Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital,Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 172.910,00 EUR um 46.110,00 EUR auf 219.020,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Fink Software GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 3067 NO) beschlossen. Neues Stammkapital: 219.020,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Vetter, Ralph, Hamburg, *14.06.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-09-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 21.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2019 mit der Fink Software GmbH mit Sitz in Norderstedt (Amtsgericht Kiel, HRB 3067 NO) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-10-25: Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 219.020,00 EUR um 23.054,00 EUR auf 242.074,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 242.074,00 EUR.
2021-01-05: Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 7 Abs. 3 , 15 (Bekanntmachungen) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fink, Hans-Jochen, Norderstedt, *03.01.1945. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Niemann, Peter, Goch, *02.02.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis und des Wohnortes Geschäftsführer: Mörke, Carl Philip Peter, Rohlstorf, *18.01.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schipplock, Simon, Bocholt, *21.01.1985. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.12.2020 mit der Moomash GmbH mit Sitz in Norderstedt (Amtsgericht Kiel, HRB 16012 KI) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.