Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Firma Schneefrei M & M GmbH

Bergfelde
Adresse / Anfahrt
Lindenallee 58
16562 Hohen Neuendorf
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-06-25:
Geschäftsanschrift: Lindenallee 58, 16562 Hohen Neuendorf OT Bergfelde. Gegenstand: ist die Ausführung von Winterdienst. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Böttcher, Mario, *13.09.1962, Hohen Neuendorf OT Bergfelde, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 23.04.2018.

2018-09-20:
Kapital: 25.500,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.07.2018 ist das Stammkapital um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 . Die Erhöhung des Stammkapitals erfolgt hinsichtlich eines Betrages von 250 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des von Herrn Mario Böttcher in Hohen Neuendorf OT Bergfelde als Inhaber betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens "Firma Schneefrei Böttcher e. K." (Amtsgericht Neuruppin, HRA 3185) auf die Gesellschaft.

2018-09-20:
Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsplans vom 30.07.2018 das von Herrn Mario Böttcher, Hohen Neuendorf OT Bergfelde, * 5.7.1988, unter der Firma "Schneefrei Böttcher e. K." mit Niederlassung in Hohen Neuendorf OT Bergfelde (Amtsgericht Neuruppin, HRA 3185) betriebene Unternehmen durch Einbringungsvertrag vom selben Tag übertragen erhalten. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird