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Fischer & Böhm GmbH & Co. KG

Autohaus, Autohändler, Honda..., Modix, FiBö, Ecke Höhscheider, ZR-V, Neuwagenmodelle, CR-V, Finanzierungs, CIVIC
Adresse / Anfahrt
Uhlandstraße 2
42699 Solingen
1x Adresse:

Robert-Blum-Straße 31
51373 Leverkusen


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-17:
Fi-Bö GmbH & Co. KG, Solingen (Uhlandstr. 2, 42699 Solingen, Die Verwaltung eigenen Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Fi-Bö Beteiligungs-GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal HRB 20867), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-07-02:
Neue Firma: FiBö & Co. KG. Geschäftsanschrift: Uhlandstr. 2, 42699 Solingen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Fi-Bö Beteiligungs-GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal HRB 20867). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Böhm, Hans-Jürgen, Solingen, *15.02.1953, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-08-13:
Nach Firmenänderung nunmehr Neue Firma: Fischer & Böhm KG. Einzelprokura: Böhm, Thorsten, Solingen, *21.12.1972; Timpanidis, Dimitrios, Leichlingen, *15.01.1967. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.07.2009 Teile des Vermögens der Fischer & Böhm Inhaber Hans-Jürgen Böhm e.K. mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 19423) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-08-13:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.08.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

2020-04-03:
Nach Firmenänderung nunmehr: Neue Firma: Fischer & Böhm GmbH & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Böhm, Hans-Jürgen, Solingen, *15.02.1953. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Fi-Bö Beteiligungs-GmbH, Solingen , mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-25:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Autohaus Fischer & Böhm Verwaltungs GmbH, Solingen . Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2021 mit der Autohaus Fischer & Böhm GmbH & Co. KG mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 24463) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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