2008-03-31: Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Büren nach Lippstadt beschlossen.
2013-02-04: Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Fischer Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Büren (Amtsgericht Paderborn HRB 7493) beschlossen.
2013-02-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2012 mit der Fischer Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Büren (Amtsgericht Paderborn HRB 7493)) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.