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Fischer Catering GmbH & Co. KG

Frischer, Barrierefreiheitstools, Eventcatering..., Firmenverpflegung
Adresse / Anfahrt
Carl-Haas-Straße 7
78713 Schramberg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-22:
(Kantinenbetriebe). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Geißhaldenstr. 7, 78713 Schramberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: NA-Verwaltungs GmbH, Schramberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 727254). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fischer Kantinenbetriebe GmbH", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 480688) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-06-08:
Neue Geschäftsanschrift: Carl-Haas-Straße 7, 78713 Schramberg.

2021-08-25:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.08.2021 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "A & P Handel GmbH & Co. KG", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 731796) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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