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Fischer Meß- und Regeltechnik GmbH

Differenzdruck, Durchfluss sowie Füllstand, Messung von Druck..., Anwendungslösungen, Industriebereiche, Temperatur, Herstellern
Adresse / Anfahrt
Bielefelder Straße 37a
32107 Bad Salzuflen
2x Adresse:

Hermannstraße 48
71726 Benningen am Neckar


Gräweken 3
58099 Hagen


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28 Ansprechpartner/Personen
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mind. 28 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-03-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2022. Geschäftsanschrift: Bielefelder Straße 37a, 32107 Bad Salzuflen. Gegenstand: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von mess- und regeltechnischen Geräten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gödde, Günter Bernhard, Paderborn, *16.08.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-07-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2022 Teile des Vermögens der Fischer Meß- und Regeltechnik GmbH mit Sitz in Bad Salzuflen -zukünftig firmierend unter GUBEGO Holding GmbH- als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.