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Fischer Party- & Festzelte GmbH

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Adresse / Anfahrt
Dieselweg 6
82538 Geretsried
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2016. Geschäftsanschrift: Dieselweg 6, 82538 Geretsried. Gegenstand des Unternehmens: Zeltverleih sowie Veranstaltungsorganisation. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fischer, Harry, Geretsried, *09.08.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Burger, Marina, Wolfratshausen, *28.11.1967.

2017-08-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Party- & Festzelte Getränke-Quelle Leena Fischer e.K. mit dem Sitz in Geretsried und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 16.05.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.05.2017 und der Zustimmung der Inhaberin vom 16.05.2017 das unter der Firma Party- & Festzelte Getränke-Quelle Leena Fischer e.K. mit dem Sitz in Geretsried betriebene Unternehmen von der Einzelkauffrau Leena Marjatta Fischer, * 15.09.1944 wohnhaft in Wolfratshausen, übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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