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Fischer Pflanzenhandel GmbH + Co KG

Großhandel, Betrieb der Seite, GartenBaumschulen..., ©Halfpoint, ©Ralf, Bildquellennachweis
Adresse / Anfahrt
Rheinbacher Landstraße 2
53340 Meckenheim
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-07-19:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rheinbacher Landstraße 2, 53340 Meckenheim. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Fischer Verwaltungs GmbH, Meckenheim (Amtsgericht Bonn HRB 23740), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-02-18:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.01.2019 Teile des Vermögens der Fischer Baumschulen GmbH & Co.KG mit Sitz in Mülheim-Kärlich (Amtsgericht Koblenz, HRA 20358) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2019-03-05:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Koblenz, HRA 20358) am 21.02.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.