2012-12-03: Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Fischer, Reinhold, Durchhausen, *07.10.1955 als Inhaber der Firma "Fischer Service-Mechanik Reinhold Fischer e.K.", Durchhausen (Amtsgericht Stuttgart HRA 460666) um 10.000,00 EUR auf 60.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 60.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Fischer, Reinhold, Durchhausen, *07.10.1955 hat als Inhaber der Firma "Fischer Service-Mechanik Reinhold Fischer e.K.", Durchhausen (Amtsgericht Stuttgart HRA 460666) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.08.2012 mit Nachträgen vom 24.09.2012 und 23.11.2012 und der Versammlungsbeschlüsse vom 03.08.2012, 24.09.2012 und 23.11.2012 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-12-10: Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Fischer Service-Mechanik Reinhold Fischer e.K.", Durchhausen (Amtsgericht Stuttgart HRA 460666) am 05.12.2012 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
2021-02-11: Einzelprokura: Dr. Ing. Fischer, Sebastian, Durchhausen, *27.07.1986.