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Fit AG Europe

Produkt/Dienstleistung, Markierte
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Mühlenstraße 20
86420 Diedorf
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5 Ansprechpartner/Personen
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mind. 5 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2015-04-08:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 23.12.2014 mit Nachtrag vom 31.03.2015. Gegenstand des Unternehmens: Herausgabe von Schriftgut aller Art, wie z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen, Büchern, eBooks, Betrieb eines Online-Portals, Vertrieb von Produkten und Software sowie von elektronischen Medien, alles soweit es sich schwerpunktmäßig auf das Thema Sport, Fitness, Ernährung und Gesundheit bezieht, sowie Vornahme von Tätigkeiten und/ oder Maßnahmen, die dem genannten Gegenstand der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu dienen bestimmt sind, wie z.B. Veranstaltung von Seminaren und Messen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Chaloupka, Andreas Otto, Diedorf, *11.10.1966; Chaloupka, Daniel, Diedorf, *19.07.1990, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-11-07:
Die Mühlen-Medienservice GmbH mit dem Sitz in Diedorf ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.10.2019 sowie der Beschlüsse der Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-03-21:
Die Hauptversammlung vom 17.03.2020 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Betreiben eines Verlages, Betrieb eines Online-Portals, Vertrieb von Produkten und Software sowie von elektronischen Medien, Betrieb einer Werbeagentur und einer Medien-Handelsvertretung, Veranstaltungen von Seminaren und Messen.

2021-12-23:
Die Hauptversammlung vom 17.12.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Fit-Medienservice GmbH" mit dem Sitz in Diedorf beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.