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Fitness-Center Pirna GmbH

Fitnessstudio/Fitnesscenter, Fintess, Fitnessclub Einfach..., Trainingsfläche
Adresse / Anfahrt
Dresdner Straße 1
01796 Pirna
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2006-06-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2006. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Fitnessstudios sowie eines Sonnenstudios. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Spanner, Kay, Lohmen, *06.04.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2006-11-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2006 mit Nachtrag vom 29.08.2006 hat zum Zwecke der Abspaltung die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 14.08.2006 mit Nachtrag vom 29.08.2006 die "Fitness- und Freizeitstudio MK e.Kfm." mit dem Sitz in Pirna (Amtsgericht Dresden, HRA 6277) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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