2021-06-08: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die Steuerberatung und deren in den §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG aufgeführten Tätigkeiten, die nur durch in Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Steuerberater unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrecht ausgeführt werden. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Partner: Flößer, Klaus Jakob Werner, Steuerberater, Weinheim, *21.01.1950; Flößer, Philipp, Steuerberater, Weinheim, *15.05.1989; Möst, Matthias, Steuerberater, Wald-Michelbach, *28.07.1973, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.