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Flügger Farben Langenhorn GmbH

Handel und Industrie, Vollsortiment, Bodenfarben..., Farbnummer, Ihr Fachgeschäft, Holzfarben, Metallfarben
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An Der B 5
25842 Langenhorn
1x Adresse:

An Der B 10
25842 Langenhorn


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3x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-28:
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Malerbedarf. Kapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Geschäftsführer:; 1. Parlow, Dagmar, *25.12.1974, Langenhorn; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Parlow, Heiko, *04.04.1969, Langenhorn; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.12.2009.

2010-12-02:
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung einer Ausgliederung um 2.500 EUR auf 27.500 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 3 geändert worden. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung das Vermögen der Firma Malerbedarf Parlow, Inh. Heiko Parlow e.K. mit Sitz in Langenhorn (AG Flensburg, HRA 6892 Fl) gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 26.08.2010 sowie Zustimmungsbeschluss vom selben Tage übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertraggenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2021-03-03:
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.02.2021 ist § 6 des Gesellschaftsvertrages geändert worden.

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