2021-10-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2021. Geschäftsanschrift: Wiesenstraße 51/1, 89551 Königsbronn. Gegenstand: Die Ausführung von Flaschner-, Blechbearbeitungs-, Abdichtungs- und Installationsarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Rembold, Bernd, Aalen, *07.04.1965; Rembold, Thomas, Aalen, *04.10.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-31: Personenbezogene Daten berichtigt bei Geschäftsführer: Rembold, Bernhard Richard, Aalen, *07.04.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-06-01: Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "Rembold Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bauflaschnerei, Blechbearbeitung, Sanitär", Königsbronn (Amtsgericht Ulm HRB 660959) um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Rembold Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bauflaschnerei, Blechbearbeitung, Sanitär", Königsbronn (Amtsgericht Ulm HRB 660959) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.05.2022, mit Nachtrag vom 23.05.2022, und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.05.2022 den Teilbetrieb "Flaschnerei" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.