2009-08-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2009. Geschäftsanschrift: c/o PICOT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln. Gegenstand: das Anbieten von Internetlösungen und Serviceleistungen im Bereich des Reporting und der Analyse sowie Softwareentwicklung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Cunningham, Paul, London/Großbritannien, *21.10.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-07-26: Änderung zur Geschäftsanschrift: Schanzenstraße 35, 51063 Köln.
2016-05-02: Änderung zur Geschäftsanschrift: Neuer Wall 63, 20354 Hamburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Cunningham, Paul, London/Großbritannien / Vereinigtes Königreich, *21.10.1958. Bestellt als Geschäftsführer: Altemeier, Christian, Rheda-Wiedenbrück, *15.10.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-05-18: Änderung zur Geschäftsanschrift: Schanzenstraße 35, 51063 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Nardone, John Charles, Fairfield / Vereinigte Staaten, *11.08.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-09-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2016 mit der Device9 GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.